Unterlagen beim Immobilienverkauf: Was Käufer und Bank wirklich benötigen
Wer eine Immobilie verkaufen möchte, benötigt mehr als einige alte Grundrisse, einen Grundbuchauszug und einen Energieausweis. Die Verkaufsunterlagen müssen das Gebäude so beschreiben, wie es heute tatsächlich vorhanden ist.
Gerade bei älteren Wohnimmobilien stimmen die ursprünglichen Bauunterlagen häufig nicht mehr mit dem Ist-Zustand überein. Wände wurden versetzt, Räume anders genutzt, Wintergärten ergänzt, Terrassen angelegt oder Anbauten errichtet. Werden solche Veränderungen nicht erkannt und fachlich eingeordnet, können Wohnfläche, Kaufpreis und Finanzierbarkeit der Immobilie auf falschen Annahmen beruhen.
„Die Immobilie muss vollständig, nachvollziehbar und in ihrem tatsächlichen Ist-Zustand beschrieben werden.“
Warum vollständige Unterlagen den Verkauf absichern.
Das schützt nicht nur den Käufer. Es reduziert auch das Risiko des Verkäufers, dass sich die Finanzierung verzögert, der Kaufpreis nachverhandelt wird oder Unstimmigkeiten erst bei der Kaufvertragsvorbereitung beziehungsweise nach der Übergabe auftreten.
„Entscheidend ist nicht die Anzahl der Dokumente, sondern ob sie zum heutigen Zustand des Gebäudes passen.“
Auf dieser Seite.
- 01Warum Banken heute so genau prüfen
- 02Ohne vollständige Unterlagen keine Kreditprüfung
- 03Auch Käufer sind heute besser informiert
- 04Die Wohnflächenberechnung
- 05Bemaßte Grundrisse
- 06Gebäudeschnitte und Deckenhöhen
- 07Der aktuelle Grundbuchauszug
- 08Der Energieausweis
- 09Wenn Unterlagen fehlen oder nicht stimmen
- 10Unsere Vorgehensweise
- 11Fazit: Unterlagen müssen zum Gebäude passen
- 12Checkliste
- 13Häufige Fragen
- 14Passende Dienstleistungen
Was Käufer und Bank wirklich benötigen.
- Muss geklärt sein
Aktueller Grundbuchauszug
Warum wichtigZeigt Eigentumsverhältnisse, Rechte, Belastungen und finanzierungsrelevante Eintragungen.KonsequenzOhne aktuellen Auszug beginnt die Kreditprüfung häufig nicht. - Muss geklärt sein
Bemaßte Grundrisse
Warum wichtigKäufer, Sachverständige und Bank müssen das tatsächlich vorhandene Gebäude nachvollziehen können.KonsequenzAlte Pläne ohne Bemaßung oder ohne Ist-Zustand führen zu Rückfragen und Verzögerungen. - Muss geklärt sein
Nachvollziehbare Wohnflächenberechnung
Warum wichtigWohnfläche beeinflusst Quadratmeterpreis, Kaufpreis und Bewertung durch die Bank.KonsequenzEine unzutreffende Fläche kann Nachverhandlungen, Finanzierungslücken oder Auseinandersetzungen auslösen. - Muss geklärt sein
Gebäudeschnitte oder Raumhöhen
Warum wichtigBanken benötigen Angaben zu Geschosshöhen und Dachschrägen, insbesondere bei ausgebauten Bereichen.KonsequenzFehlen sie, kann die Bank Räume möglicherweise nicht im erwarteten Umfang berücksichtigen. - Muss geklärt sein
Gültiger Energieausweis
Warum wichtigPflichtdokument. Wird beim Verkauf spätestens zur Besichtigung benötigt.KonsequenzFehlerhafte Gebäudeflächen können den Energiekennwert und die ausgewiesene Effizienzklasse verfälschen. - Muss geklärt sein
Angaben zu Umbauten und Modernisierungen
Warum wichtigAnbauten, Wintergärten, ausgebaute Dachbereiche oder versetzte Wände verändern Fläche und Wert.KonsequenzWerden sie nicht dokumentiert, weichen Pläne und Bewertung vom Ist-Zustand ab.
Warum Banken heute so genau prüfen.
Eine finanzierende Bank möchte nachvollziehen können, für welche Immobilie sie ein Darlehen vergibt und welchen Wert diese Kreditsicherheit besitzt. Dafür reichen einige Fotos, ein unbemaßter Grundriss und eine ungeprüfte Flächenangabe heute häufig nicht mehr aus.
Die Anforderungen an Immobilien- und Finanzierungsunterlagen sind in den vergangenen Jahrzehnten erheblich gestiegen. Für viele Eigentümer ist überraschend, wie vollständig und detailliert ein Gebäude inzwischen dokumentiert werden muss.
Je nach Immobilie und Kreditinstitut werden unter anderem benötigt:
- ein aktueller Grundbuchauszug,
- bemaßte Grundrisse,
- eine nachvollziehbare Wohnflächenberechnung,
- Gebäudeschnitte oder ersatzweise Angaben zu den Raumhöhen,
- ein gültiger Energieausweis,
- Angaben zu Modernisierungen und baulichen Veränderungen,
- bei Eigentumswohnungen zusätzliche Unterlagen der Eigentümergemeinschaft.
Das ist kein Misstrauen gegenüber dem Verkäufer. Die Bank muss die Immobilie bewerten und nachvollziehen können, ob der beantragte Kredit durch einen entsprechenden Immobilienwert abgesichert ist.
Ohne vollständige Unterlagen beginnt häufig keine Kreditprüfung.
Fehlen finanzierungsrelevante Dokumente, beginnt die inhaltliche Kreditprüfung häufig noch nicht. Die Finanzierungsanfrage kann vom Berater unter Umständen gar nicht vollständig eingereicht werden oder wird zur Ergänzung zurückgegeben.
Das bedeutet: Die Bearbeitungszeit läuft nicht einfach weiter. Der Vorgang wartet, bis die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.
Mögliche Folgen:
- Die Finanzierungszusage verzögert sich.
- Der geplante Notartermin kann nicht gehalten werden.
- Der Kaufinteressent orientiert sich möglicherweise neu.
- Finanzierungsbedingungen oder Zinskonditionen können sich verändern.
- Erst nach mehreren Wochen kann sich herausstellen, dass die Bank den vereinbarten Kaufpreis nicht vollständig mitträgt.
Unser Ziel ist deshalb nicht, möglichst viele Unterlagen zusammenzustellen. Entscheidend sind die Dokumente, die Käufer und Bank tatsächlich benötigen – und zwar bevor von ihnen eine verbindliche Entscheidung erwartet wird.
Auch Käufer sind heute besser informiert.
Nicht nur Banken prüfen genauer. Kaufinteressenten beschäftigen sich heute häufig intensiv mit der Immobilie, bevor sie eine langfristige finanzielle Verpflichtung eingehen.
Ein informierter Käufer möchte wissen:
- Stimmt die angegebene Wohnfläche?
- Entsprechen die Grundrisse dem tatsächlichen Gebäude?
- Sind Anbauten, Wintergärten und ausgebaute Bereiche dokumentiert?
- Welche Rechte und Belastungen enthält das Grundbuch?
- Wie wurde die energetische Einstufung ermittelt?
- Kann seine Bank die Immobilie auf Grundlage der Unterlagen bewerten?
Vollständige Unterlagen sind deshalb keine Belastung für die Vermarktung. Sie schaffen Vertrauen, erleichtern die Finanzierung und machen Kaufentscheidungen belastbarer.
Die Wohnflächenberechnung: eine der wichtigsten Kennzahlen.
Die Wohnfläche gehört bei Wohnimmobilien zu den wichtigsten Angaben. Sie beeinflusst den ausgewiesenen Quadratmeterpreis, die Kaufpreisbewertung und regelmäßig auch die Einschätzung der finanzierenden Bank.
Problematisch wird es, wenn eine alte Flächenangabe übernommen wird, ohne ihre Herkunft und Aktualität zu prüfen.
In vorhandenen Unterlagen fehlen häufig:
- nachträglich errichtete Wintergärten,
- Terrassen und Balkone,
- ausgebaute Dachbereiche,
- Anbauten oder Erweiterungen,
- veränderte Raumzuschnitte,
- versetzte oder entfernte Wände.
Bei älteren Architektenplänen wurden Terrassen oder andere Außenflächen teilweise nicht oder nicht mit den heute erforderlichen Angaben dargestellt. Das bedeutet nicht automatisch, dass diese Flächen vollständig als Wohnfläche angesetzt werden dürfen. Sie müssen jedoch geprüft und entsprechend den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen eingeordnet werden.
Warum eine falsche Wohnfläche problematisch ist
Eine unzutreffende Wohnflächenangabe kann mehrere Konsequenzen haben:
- Der Quadratmeterpreis wird falsch berechnet.
- Der Angebotspreis basiert auf einer unzutreffenden Kennzahl.
- Die Bank setzt eine geringere Fläche oder einen niedrigeren Wert an.
- Der Käufer muss zusätzliches Eigenkapital einbringen.
- Die Finanzierung verzögert sich oder scheitert.
- Der Kaufpreis wird nachverhandelt.
- Nach dem Verkauf können Auseinandersetzungen über die gemachten Angaben entstehen.
Wir übernehmen Wohnflächen deshalb nicht ungeprüft aus alten Exposés, Grundrissen oder mündlichen Angaben. Entscheidend ist, ob die Berechnung nachvollziehbar ist und zum heutigen Gebäudezustand passt.
Wann Banken eine bestätigte Wohnflächenberechnung verlangen
Eine selbst erstellte Tabelle oder eine nicht nachvollziehbare Flächenangabe genügt Banken häufig nicht. Je nach Kreditinstitut und Einzelfall kann eine prüffähige Wohnflächenberechnung verlangt werden, die von einem Sachverständigen oder Architekten erstellt, bestätigt oder gestempelt wurde.
Eine solche Bestätigung ist keine ausnahmslos geltende gesetzliche Voraussetzung für jeden Immobilienverkauf. Sie kann jedoch eine konkrete Anforderung der finanzierenden Bank sein.
Das ist insbesondere wahrscheinlich, wenn:
- keine ursprüngliche Wohnflächenberechnung vorliegt,
- Pläne und Ist-Zustand voneinander abweichen,
- das Dachgeschoss nachträglich ausgebaut wurde,
- Anbauten oder Wintergärten hinzugekommen sind,
- Terrassen und Balkone nicht nachvollziehbar berücksichtigt wurden,
- die angegebene Wohnfläche für den Kaufpreis besonders relevant ist.
Deshalb klären wir frühzeitig, ob die vorhandene Wohnflächenberechnung nachvollziehbar und für die Finanzierung ausreichend belastbar ist.
Bemaßte Grundrisse: Alte Pläne reichen häufig nicht aus.
Ein Grundriss soll nicht nur die Raumaufteilung veranschaulichen. Für Käufer, Sachverständige, Finanzierungsberater und Bank muss er das vorhandene Gebäude nachvollziehbar darstellen.
Dazu gehören insbesondere:
- die gegenwärtige Raumaufteilung,
- nachvollziehbare Raummaße,
- die Bezeichnung der Räume,
- erkennbare Anbauten und Erweiterungen,
- Wintergärten, Balkone und Terrassen,
- Zugänge und Verbindungen zwischen Gebäudeteilen,
- die Zuordnung zu den jeweiligen Geschossen.
In der Praxis stimmen Bestandspläne häufig nicht mehr mit dem Gebäude überein. Eine versetzte Wand kann Raumgrößen, Nutzungsmöglichkeiten und die Wohnflächenberechnung verändern.
Deshalb vergleichen wir vorhandene Grundrisse mit dem tatsächlichen Zustand. Abweichungen werden festgestellt und fachlich eingeordnet. Falls erforderlich, werden aktualisierte bemaßte Grundrisse erstellt.
Gebäudeschnitte und Deckenhöhen.
Neben Grundrissen können Banken auch Gebäudeschnitte benötigen. Ein Gebäudeschnitt zeigt unter anderem Geschosshöhen, Dachform und Höhenverhältnisse innerhalb des Gebäudes.
Gerade bei älteren Häusern liegt ein solcher Schnitt häufig nicht mehr vor. Kann kein geeigneter Gebäudeschnitt beschafft werden, sollten zumindest die vorhandenen lichten Raum- beziehungsweise Deckenhöhen dokumentiert und dem Finanzierungsberater oder der Bank zur Verfügung gestellt werden.
Das ist besonders relevant bei:
- ausgebauten Dachgeschossen,
- Räumen mit Dachschrägen,
- niedrigen Kellerräumen,
- nachträglich ausgebauten Bereichen,
- unterschiedlichen Fußboden- und Deckenniveaus.
Fehlen diese Angaben, kann die Bank bestimmte Räume möglicherweise nicht eindeutig einordnen oder nicht im erwarteten Umfang bei ihrer Bewertung berücksichtigen.
Der aktuelle Grundbuchauszug.
Das Grundbuch zeigt nicht nur, wer Eigentümer der Immobilie ist. Es enthält außerdem Angaben, die für den Verkauf und die spätere Kaufpreisfälligkeit entscheidend sein können.
Geprüft werden insbesondere:
- die Eigentumsverhältnisse,
- die genaue Bezeichnung des Grundstücks,
- Grundschulden und Hypotheken,
- Wohnrechte und Nießbrauch,
- Wege- und Leitungsrechte,
- sonstige Grunddienstbarkeiten,
- Verfügungsbeschränkungen.
Für unsere Verkaufsvorbereitung verwenden wir einen Grundbuchauszug, der höchstens sechs Monate alt ist. Je nach Vorgabe der finanzierenden Bank kann ein noch aktuellerer Auszug erforderlich sein.
Die Aktualität allein genügt nicht. Der Grundbuchinhalt muss gelesen und auf seine Bedeutung für den Verkauf geprüft werden. Rechte in Abteilung II können beispielsweise die Finanzierung, die Vertragsgestaltung oder das spätere Eintreten der Kaufpreisfälligkeit beeinflussen.
Pflichtdokument und mögliche Fehlerquelle.
Beim Verkauf einer Wohnimmobilie ist grundsätzlich ein Energieausweis erforderlich. Er muss Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung zugänglich gemacht und nach Abschluss des Kaufvertrags übergeben werden. Liegt bei Veröffentlichung der Immobilienanzeige bereits ein Energieausweis vor, müssen die gesetzlich vorgesehenen Angaben daraus in die Anzeige übernommen werden.
Ein häufiger Fehler besteht darin, die für die Berechnung maßgebliche Gebäudefläche unzutreffend anzugeben. Beispielsweise können unbeheizte Bereiche einbezogen, beheizte Gebäudeteile übersehen oder Wohnfläche und energetische Gebäudenutzfläche miteinander verwechselt werden.
Das kann den ausgewiesenen Energiekennwert und damit die dargestellte Energieeffizienzklasse verfälschen.
Zu prüfen sind insbesondere:
- Welche Gebäudeteile werden tatsächlich beheizt?
- Welche Bereiche gehören zur thermischen Gebäudehülle?
- Wurden Anbauten oder ausgebaute Geschosse berücksichtigt?
- Stimmen Gebäudedaten und Verbrauchsangaben?
- Handelt es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
- Ist der vorhandene Energieausweis noch gültig?
Unser Vorteil für Verkäufer
Bei Erteilung eines Vermarktungsauftrags übernehmen wir die Erstellung des erforderlichen Energieausweises ohne zusätzliche Kosten für den Verkäufer.
Dabei achten wir besonders darauf, dass die zugrunde gelegten Gebäude- und Flächendaten nachvollziehbar sind. Denn ein kostenlos erstellter Energieausweis hilft nur dann, wenn er die Immobilie auch zutreffend beschreibt.
Was geschieht, wenn Unterlagen fehlen oder nicht stimmen?
Unvollständige Unterlagen führen nicht zwangsläufig sofort zum Abbruch eines Verkaufs. Sie verschieben das Problem jedoch meist in eine spätere und deutlich empfindlichere Phase.
Typische Folgen sind:
- Die Bank fordert Dokumente nach.
- Die Finanzierungsprüfung verzögert sich.
- Der Käufer verliert das Vertrauen oder springt ab.
- Die Bank bewertet die Immobilie niedriger als erwartet.
- Der Käufer benötigt mehr Eigenkapital.
- Der Kaufpreis muss nachverhandelt werden.
- Der Notartermin wird verschoben.
- Unterlagen müssen kurzfristig neu erstellt werden.
Besonders ungünstig ist es, wenn diese Probleme erst nach einer Kaufentscheidung oder nach Erstellung des Kaufvertrags auftreten. Zu diesem Zeitpunkt haben Verkäufer und Käufer bereits Zeit investiert und mit dem Abschluss gerechnet.
Womit müssen Sie beim Immobilienverkauf rechnen?
Wählen Sie im interaktiven Kostencheck Ihren Immobilientyp und markieren Sie die Unterlagen, die Ihnen fehlen. So sehen Sie sofort, mit welchem Aufwand Sie beim Verkauf rechnen sollten.
Kosten beim Immobilienverkauf berechnen →Unsere Vorgehensweise.
Vor Beginn der Vermarktung prüfen wir, ob die vorhandenen Unterlagen die Immobilie vollständig und im tatsächlichen Zustand beschreiben.
- Abgleich der Immobilie mit den vorhandenen Plänen
- Prüfung der Wohnflächenberechnung
- Erfassung von Umbauten, Anbauten und veränderten Grundrissen
- Prüfung beziehungsweise Erstellung bemaßter Grundrisse
- Sichtung vorhandener Gebäudeschnitte und Höhendaten
- Beschaffung und Prüfung eines aktuellen Grundbuchauszugs
- Zusammenstellung aller Unterlagen in digitaler Form
- Erstellung des Energieausweises
- Erstellung eines finanzierungsgeeigneten Exposés
So entsteht eine Unterlagenbasis, mit der Käufer, Finanzierungsberater, Bank und Notar weiterarbeiten können.
Unterlagen müssen zum Gebäude passen.
Vollständige Immobilienunterlagen bestehen nicht aus einer möglichst großen Anzahl alter Dokumente. Entscheidend ist, ob die Unterlagen den heutigen Zustand der Immobilie richtig, nachvollziehbar und finanzierungsgeeignet beschreiben.
Besonders Wohnfläche, bemaßte Grundrisse, Gebäudeschnitte, Grundbuch und Energieausweis müssen zusammenpassen. Werden Abweichungen frühzeitig erkannt, lassen sie sich vor der Vermarktung klären – und nicht erst dann, wenn der Käufer bereits auf seine Finanzierungszusage wartet.
Vom Ist-Zustand zur finanzierungsgeeigneten Unterlagenbasis.
Neun Schritte, die in unseren Verkaufsmandaten regelmäßig durchlaufen werden, bevor die Immobilie am Markt vorgestellt wird.
- 01
Abgleich Objekt und Pläne
Vergleich der vorhandenen Bauunterlagen mit dem tatsächlichen Ist-Zustand des Gebäudes.
- 02
Wohnflächenberechnung
Prüfung der bestehenden Fläche auf Nachvollziehbarkeit und Aktualität.
- 03
Umbauten erfassen
Dokumentation von Anbauten, Wintergärten, ausgebauten Bereichen und veränderten Grundrissen.
- 04
Bemaßte Grundrisse
Prüfung vorhandener Grundrisse und – falls erforderlich – Erstellung aktualisierter bemaßter Grundrisse.
- 05
Gebäudeschnitte und Höhen
Sichtung vorhandener Schnitte oder Dokumentation der lichten Raumhöhen.
- 06
Grundbuchauszug
Beschaffung eines aktuellen Auszugs und Prüfung der Eintragungen in Abteilung II und III.
- 07
Digitale Ablage
Zusammenstellung aller Unterlagen in einer strukturierten, digital abrufbaren Form.
- 08
Energieausweis
Erstellung des erforderlichen Energieausweises auf Basis nachvollziehbarer Gebäude- und Flächendaten.
- 09
Finanzierungsgeeignetes Exposé
Aufbereitung der Objektangaben in einem Exposé, das Käufer, Berater und Bank gleichermaßen verwenden können.
So können Käufer, Finanzierungsberater, Bank und Notar auf derselben Unterlagenbasis arbeiten – ohne dass Rückfragen erst nach der Kaufentscheidung entstehen.
„Vollständige Unterlagen entstehen vor der Vermarktung – nicht erst, wenn die Bank Rückfragen stellt.“
Vor dem Marktstart prüfen.
- aktueller Grundbuchauszug (höchstens 6 Monate alt)
- bemaßte Grundrisse, die den heutigen Zustand zeigen
- nachvollziehbare Wohnflächenberechnung
- Gebäudeschnitte oder dokumentierte Raumhöhen
- gültiger Energieausweis mit korrekt eingesetzten Gebäudeflächen
- Dokumentation aller Umbauten, Anbauten und Wintergärten
- Angaben zu Terrassen, Balkonen und ausgebauten Dachbereichen
- Bauakte oder vorhandene Genehmigungen gesichtet
- bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung und WEG-Unterlagen
- alle Unterlagen digital, lesbar und richtig benannt abgelegt
- Rechte und Belastungen aus dem Grundbuch fachlich eingeordnet
- Exposé stimmig mit Grundriss, Fläche und Energieausweis
Häufige Fragen.
Welche Unterlagen benötigt die Bank beim Immobilienverkauf?
Je nach Immobilie und Kreditinstitut werden unter anderem ein aktueller Grundbuchauszug, bemaßte Grundrisse, eine nachvollziehbare Wohnflächenberechnung, Gebäudeschnitte oder Raumhöhen, ein gültiger Energieausweis, Angaben zu Modernisierungen und – bei Eigentumswohnungen – Unterlagen der Eigentümergemeinschaft benötigt. Welche Dokumente konkret erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.
Wie alt darf ein Grundbuchauszug beim Immobilienverkauf sein?
Für unsere Verkaufsvorbereitung verwenden wir einen Grundbuchauszug, der höchstens sechs Monate alt ist. Einzelne Banken können jedoch einen aktuelleren Auszug – teilweise nicht älter als drei Monate – verlangen. Eine allgemeine gesetzliche Gültigkeitsfrist gibt es nicht.
Muss die Wohnflächenberechnung von einem Sachverständigen bestätigt sein?
Nicht in jedem Fall. Je nach Kreditinstitut und Einzelfall kann jedoch eine prüffähige Wohnflächenberechnung verlangt werden, die von einem Sachverständigen oder Architekten erstellt, bestätigt oder gestempelt wurde – insbesondere, wenn Pläne und Ist-Zustand voneinander abweichen oder das Dachgeschoss nachträglich ausgebaut wurde.
Reicht ein alter Grundriss für die Finanzierung?
Häufig nicht. Bestandspläne stimmen oft nicht mehr mit dem tatsächlichen Gebäude überein. Für Käufer, Sachverständige und Bank sollten Grundrisse den heutigen Zustand nachvollziehbar zeigen und bemaßt sein. Falls erforderlich, werden aktualisierte Grundrisse erstellt.
Wer muss den Energieausweis beim Verkauf vorlegen?
Der Verkäufer. Der Energieausweis muss Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung zugänglich gemacht und nach Abschluss des Kaufvertrags übergeben werden. Liegt bei Veröffentlichung der Anzeige bereits ein Energieausweis vor, müssen die gesetzlich vorgesehenen Angaben daraus in die Anzeige aufgenommen werden.
Was passiert, wenn Unterlagen erst spät nachgereicht werden?
Fehlen finanzierungsrelevante Dokumente, beginnt die inhaltliche Kreditprüfung häufig noch nicht. Der Vorgang wartet, bis die Voraussetzungen erfüllt sind. Das kann Notartermin, Finanzierungszusage und Kaufpreiszahlung verzögern oder dazu führen, dass sich Kaufinteressenten neu orientieren.
Weiterführende Artikel.
Wie möchten Sie Ihren Verkauf organisieren?
Sie können die vollständige Vermittlung beauftragen oder einzelne fachliche Schritte Ihres privaten Verkaufs sachverständig begleiten lassen.
Immobilienvermittlung
Wir übernehmen die vollständige Aufbereitung der Unterlagen, den Energieausweis, das Exposé und die Vermarktung bis zur Übergabe.
Sachverständige Begleitung Verkauf
Sie möchten privat verkaufen und die Unterlagen für Käufer und Bank sachverständig prüfen und ergänzen lassen.
Sind Ihre Verkaufsunterlagen vollständig?
Wir prüfen den vorhandenen Unterlagenstand, erkennen fehlende oder widersprüchliche Angaben und bereiten Ihre Immobilie für eine nachvollziehbare und finanzierungsgeeignete Vermarktung vor.